Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Windkraftanlagen
§ 5
Als Preis für die Abnahme elektrischer Energie aus Windkraftanlagen, denen nach dem 31. Dezember 2002 die für die Errichtung erforderlichen Genehmigungen erteilt worden sind, wird ein Betrag von 7,80 Cent/kWh festgesetzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
