Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Photovoltaik
§ 4
Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen (Neuanlagen), werden wie folgt festgesetzt:
- 1. für Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 20 kWpeak 60 Cent/kWh;
- 2. für Anlagen mit einer Engpassleistung größer als 20 kWpeak 47 Cent/kWh.
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