§ 1 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitäten Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung Akademische Absolventin des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“ und Akademischer Absolvent des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“, Lehrgang Psychologie in der Wirtschaft“, Wiener Rotes Kreuz