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§ 1 Neunter Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.12.2002

§ 1.

Die deutschsprachige Fassung des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt. Das Europäische Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt die dritte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches.

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2017

Gesetzesnummer

20002377

Dokumentnummer

NOR40038050

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