1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1.
Militärische Auszeichnungen nach diesem Bundesgesetz sind
- 1. das Militär-Verdienstzeichen,
- 2. die Militär-Anerkennungsmedaille,
- 3. die Tapferkeitsmedaille,
- 4. die Wehrdienst-Auszeichnung,
- 5. die Einsatzmedaille und
- 6. die Milizmedaille.
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2024
Gesetzesnummer
20002356
Dokumentnummer
NOR40262496
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