Artikel 6
Es besteht Einverständnis darüber, daß dieser Vertrag auf Ansprüche österreichischer Staatsangehöriger, die aus bulgarischen gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen nach Unterzeichnung dieses Vertrages entstehen, nicht anzuwenden ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
