Artikel 6
Abstimmung der sektoralen Politiken
Um die nachhaltige Entwicklung des Alpenraums und seiner Regionen zu fördern, führen die Vertragsparteien – dort, wo sie nicht bestehen – Instrumente zur Abstimmung der sektoralen Politiken ein. Sie bemühen sich dabei um Lösungen, die mit der Erhaltung der Umwelt und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen vereinbar sind, sowie um die Vermeidung der aus einer einseitigen Raumnutzung entstehenden Gefahren, indem sie eine Vielfalt von Initiativen unterstützen und die Partner zur Verfolgung gemeinsamer Ziele anhalten.
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2018
Gesetzesnummer
20002263
Dokumentnummer
NOR40036514
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