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Artikel 15 Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ (P3)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.12.2002

Artikel 15

Bildung und Information

Die Vertragsparteien fördern die Aus- und Weiterbildung sowie die Information der Öffentlichkeit im Hinblick auf Ziele, Maßnahmen und Durchführung dieses Protokolls.

Schlagworte

Ausbildung

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2018

Gesetzesnummer

20002263

Dokumentnummer

NOR40036523

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