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Artikel 19 Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll Tourismus“ (P1)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.12.2002

Artikel 19

Innovationsanreize

Den Vertragsparteien wird empfohlen, geeignete Anreize für die Umsetzung der Anliegen dieses Protokolls zu entwickeln; zu diesem Zweck prüfen sie insbesondere die Einrichtung eines Wettbewerbs der Alpenländer, der innovative touristische Initiativen und Produkte, die den Zielsetzungen dieses Protokolls entsprechen, auszeichnen soll.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2018

Gesetzesnummer

20002261

Dokumentnummer

NOR40036461

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