Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Garantien gegenüber dem Internationalen Olympischen Comitee (IOC) für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2010
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.10.2002 (BGBl. I Nr. 75/2004)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.