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§ 5 VLÖ-G

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.1.2017

§ 5

Weitere Förderungen für die in den §§ 1 und 3 genannten Zwecke durch den Bund sind mit Ausnahme der Regelung des § 5a für den Zeitraum der Mittelverwendung ausgeschlossen.