Kosten der Nachschulungen
§ 11.
Die Gebühr für die Teilnahme an einer Nachschulung beträgt pro Teilnehmer
- 1. für eine Gruppensitzung pro Kurseinheit zwischen 43 und 48 Euro
- 2. für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit zwischen 129 und 144 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2024
Gesetzesnummer
20002159
Dokumentnummer
NOR40264484
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