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§ 1 Erlassung einer Geschäftsordnung der Wettbewerbskommission

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.8.2002

Geschäftsordnung der Wettbewerbskommission Rechtsgrundlage

§ 1

Gemäß § 16 Abs. 1 WettbG wird eine Wettbewerbskommission (Kommission) als beratendes Organ bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingerichtet.

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