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§ 59i AWG 2002

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.6.2017

Domino-Effekt

§ 59i.

Zwischen Seveso-Betrieben und benachbarten Betrieben, bei denen aufgrund ihres Standortes und ihrer Nähe zueinander sowie ihrer Seveso-Stoffe ein erhöhtes Risiko schwerer Unfälle besteht oder diese Unfälle folgenschwerer sein können (Domino-Effekt), hat ein Austausch zweckdienlicher Informationen stattzufinden, die für das Sicherheitskonzept, für den Sicherheitsbericht, den internen Notfallplan oder das Sicherheitsmanagementsystem von Bedeutung sind.

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2021

Gesetzesnummer

20002086

Dokumentnummer

NOR40193420