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Artikel 10 Abkommen betreffend die Übung AMADEUS 2002

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.5.2002

ARTIKEL ZEHN

Artikel 10

IN-KRAFT-TRETEN UND GELTUNGSDAUER

Dieses Abkommen, bestehend aus den Artikeln 1 bis 10 und dem Annex, tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag der letzten Unterzeichnung in Kraft. Es bleibt solange in Kraft, bis die Truppen das Hoheitsgebiet des Gastgeberstaates verlassen haben oder bis alle finanziellen Angelegenheiten und Ansprüche vollständig und endgültig beigelegt sind, je nachdem, was später eintritt.

Ausgeführt in vier (4) Originalen, jedes in französischer, deutscher und italienischer Sprache, wobei alle Fassungen gleichermaßen verbindlich sind.

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