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§ 1 Marchfeldschlösser-Gesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.6.2006

Kulturpolitischer Auftrag

§ 1

Die bundeseigenen Schlösser des Marchfeldes SchloßHof und Niederweiden sind ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes Österreichs. Deren Restaurierung, Erhaltung, Öffnung und Belebung unter Bedachtnahme auf deren historische Konzeption und auf Grundlage kunsthistorischer und denkmalpflegerischer Erkenntnisse, zählen daher zu den kulturellen Aufgaben des Staates. Durch den Aufbau von Kooperationen mit kulturell und touristisch bedeutenden benachbarten Schlössern soll darüber hinaus eine “historische Schlösserstraße" entwickelt werden.