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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Belarus)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2002

§ 0

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Belarus)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Belarus)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 74/2002

Inkrafttretensdatum

01.06.2002

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 74/2002 (NR: GP XXI RV 688 AB 821 S. 81 . BR: AB 6464 S. 681 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. März 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Juni 2002 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REGIERUNG DER REPUBLIK BELARUS, Im Folgenden „die Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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