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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Ägypten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.4.2002

§ 0

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Ägypten)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Ägypten)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 73/2002

Inkrafttretensdatum

29.04.2002

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 73/2002 (NR: GP XXI RV 596 AB 710 S. 75 . BR: AB 6430 S. 679 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurden am 23. September 2001 bzw. 30. März 2002 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 29. April 2002 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten

IM FOLGENDEN „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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