§ 0
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Ägypten)
Kurztitel
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Ägypten)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
29.04.2002
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 73/2002 (NR: GP XXI RV 596 AB 710 S. 75 . BR: AB 6430 S. 679 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurden am 23. September 2001 bzw. 30. März 2002 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 29. April 2002 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten
IM FOLGENDEN „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
