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§ 7 WEG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2002

3. Abschnitt

Nutzfläche, Nutzwert, Mindestanteil Berechnung der Nutzfläche

§ 7

Die Nutzfläche ist in Quadratmetern auszudrücken. Sie ist auf Grund des behördlich genehmigten Bauplans zu berechnen. Ist dies jedoch nicht möglich oder wird eine Abweichung des Bauplans vom Naturmaß des jeweiligen Wohnungseigentumsobjekts um mehr als 3 vH erwiesen, so ist dessen Nutzfläche nach dem Naturmaß zu berechnen.