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§ 1 Akademischer Grad Master of Laws“, Aufbaustudium für Europarecht (EURO-JUS)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2002

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums für Europarecht (EURO-JUS) der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“, zu verleihen.

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