Artikel 19
In-Kraft-Treten
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.
(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
GESCHEHEN zu Wien am 22. März 2000 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.
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