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§ 1 Akademischer Grad Master of Laws“, Universitätslehrgang Internationales Steuerrecht“ der Wirtschaftsuniversität Wien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2002

§ 1

An Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Internationales Steuerrecht“ der Wirtschaftsuniversität Wien ist der akademische Grad „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“, zu verleihen.

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