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Abkommen zwischen Österreich und Belize über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2002

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Belize über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Belize über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 2/2002

Inkrafttretensdatum

01.02.2002

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Belize über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 2/2002 (NR: GP XXI RV 751 AB 822 S. 81 . BR: AB 6465 S. 614 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. November 2001 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 1 mit 1. Februar 2002 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND BELIZE, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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