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Artikel 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 304 Stockerauer Straße – Anschlussstelle Neustift (Umbau)“ und Anschlussstelle Kollersdorf (Umbau)“ im Bereich der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.1.2002

Artikel 1

  1. 1. Die Anschlussstelle “Neustift (Umbau)" der B 304 Stockerauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram wie folgt bestimmt:
  1. 2. Die Anschlussstelle “Kollersdorf (Umbau)" der B 304 Stockerauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram wie folgt bestimmt:
  1. 3. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. B 304/108-99 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes 1999. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 312304/25-III/6/01 vom 4. Dezember 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2026

Gesetzesnummer

20001759

Dokumentnummer

NOR40028023

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