Qualifikationsnachweis – Inland
§ 17
Als Qualifikationsnachweis gilt ein Zeugnis über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung
- 1. zum Rettungssanitäter oder
- 2. zum Notfallsanitäter.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Qualifikationsnachweis – Inland
§ 17
Als Qualifikationsnachweis gilt ein Zeugnis über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung
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