§ 1
Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 80-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2001 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von 55 Millionen Schilling gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:
- a) 45 Millionen Schilling für bildungs- und wirtschaftspolitische Maßnahmen und zur Förderung von Arbeitnehmern und Betrieben im Hinblick auf die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union,
- b) 5 Millionen Schilling für Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der sprachlichen Vielfalt im Burgenland, insbesondere für gemeinsame Projekte der Volksgruppen im Burgenland,
- c) 5 Millionen Schilling für Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen im kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Der Zweckzuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für die in lit. a bis c genannten Zwecke bestimmt.
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