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Artikel 4 Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.2001

Kapitel IV ‑ Sicherheitsfragen

Artikel 4

Die tschechische und die österreichische Seite anerkennen die Rolle der Europäischen Kommission bei der Schaffung und Erleichterung eines „Trialoges“, der zwecks Herstellung eines besseren gegenseitigen Verständnisses in der mit der nuklearen Sicherheit zusammenhängenden Frage des AKW Temelín begonnen wurde.

Während des Prozesses wurden 29 Punkte österreichischen Besorgnisses identifiziert. Sie alle wurden dokumentiert und thematisiert. Die gemäß dem Melker Protokoll geschaffene Expertenmission erachtete neun Punkte für die Zwecke des Melker Prozesses als abgeschlossen. In Anbetracht der Natur der betreffenden Themen sah die Expertenmission weitere zehn Punkte als geeignet an, im Rahmen des betreffenden tschechisch-österreichischen bilateralen Abkommens weiter verhandelt zu werden. Schließlich trug der Melker Prozess auch dazu bei, Auffassungsunterschiede im Zusammenhang mit den verbleibenden zehn Punkten zu verringern.

Auch wenn es nicht möglich war, eine Einigung zu allen offenen technischen Fragen zu erzielen, stimmten alle Teilnehmer überein, dass das in Melk angestrebte Ziel, nämlich eine Erleichterung des Dialogs zwischen der tschechischen und der österreichischen Regierung, erreicht wurde.

Um eine wirksame Umsetzung der Ergebnisse des Melker Prozesses im Bereich der nuklearen Sicherheit zu ermöglichen, enthält der Anhang I dieses Protokolls Details zu den folgenden Punkten:

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1) Atomic Questions Group/Working Party on Nuclear Safety

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