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Artikel 2 Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.2001

Kapitel II ‑ Frühwarnsystem

Artikel 2

Ein automatisches Überwachungssystem, das von Österreich zur Verfügung gestellt wurde, wurde am 24. April 2001 in Ceske Budejovice installiert, und die Übertragung von Daten vom Überwachungssystem über Strahlenniveaus funktioniert problemlos.

Die Unterzeichner stimmen überein, dass diese Maßnahme voll und ganz ihrem Zweck entspricht und weiter in Betrieb bleiben wird.

Im Hinblick darauf, langfristig ein regionales Netzwerk zu errichten, welches in das ECURIE-System integriert werden könnte, werden die Möglichkeiten eines Austausches von Daten mit anderen nationalen Überwachungsnetzen untersucht.

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