§ 2
Sachen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Betriebe, Liegenschaften und Räume einschließlich der darauf oder darin befindlichen Gegenstände.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 2
Sachen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Betriebe, Liegenschaften und Räume einschließlich der darauf oder darin befindlichen Gegenstände.
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