Aufbringung der Mittel
§ 7
Die für die Erfüllung der Aufgaben der Gehaltskasse erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch
- 1. Mitgliedsbeiträge,
- 2. Gehaltskassenumlagen,
- 3. Riskenausgleichsbeiträge,
- 4. Anrechnungsbeträge für Dienstzeitanrechnungen,
- 5. Nachkaufsbeträge und freiwillige Beiträge im Rahmen der Zusatzaltersversorgung aus dem Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds,
- 6. Konzessionstaxen und Strafgelder gemäß den Bestimmungen des Apothekengesetzes,
- 7. Zuwendungen, Zinsen und sonstige Einkünfte.
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