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§ 25 Gehaltskassengesetz 2002

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Anrechnungsbescheide

§ 25

Über die Anrechnung von Dienstzeiten anlässlich der ersten Anmeldung zur Gehaltskasse und über die Anrechnung von Dienstzeiten für die Vorrückung in höhere Bezüge hat die Gehaltskasse Bescheide zu erlassen.

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