Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 420/2013
Überschreitung der Untersuchungstermine
§ 8.
Eine Überschreitung der im § 7 Abs. 2 bis 6 festgelegten Untersuchungstermine hat zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe außer Betracht zu bleiben, wenn sie aus einem vom Anspruchsberechtigten nicht zu vertretenden Grund erfolgt (§ 7 Abs. 4 KBGG).
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 420/2013
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2026
Gesetzesnummer
20001694
Dokumentnummer
NOR40158786
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