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§ 8 MuKiPassV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2013

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 420/2013

Überschreitung der Untersuchungstermine

§ 8.

Eine Überschreitung der im § 7 Abs. 2 bis 6 festgelegten Untersuchungstermine hat zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe außer Betracht zu bleiben, wenn sie aus einem vom Anspruchsberechtigten nicht zu vertretenden Grund erfolgt (§ 7 Abs. 4 KBGG).

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 420/2013

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2026

Gesetzesnummer

20001694

Dokumentnummer

NOR40158786

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