§ 1
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes werden einbezogen:
- 1. die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Hirschegg;
- 2. die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Oppenberg;
- 3. die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Marktgemeinde Veitsch;
- 4. die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinden Neuberg an der Mürz, Altenberg an der Rax, Kapellen und Mürzsteg.
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