§ 4
Diese Verordnung ist auf Ansuchen auf Studienförderung ab dem Studienjahr 2001/2002 anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 4
Diese Verordnung ist auf Ansuchen auf Studienförderung ab dem Studienjahr 2001/2002 anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)