vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Studienförderung für Studierende an in Südtirol gelegenen Universitäten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.11.2001

§ 4

Diese Verordnung ist auf Ansuchen auf Studienförderung ab dem Studienjahr 2001/2002 anzuwenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)