§ 4a
Für die Monate Oktober bis Dezember 2003 gebühren 25 vH der in § 2 für das Studienjahr 2001/2002 festgesetzten Beträge. Die Auszahlung erfolgt abweichend von § 4 Abs. 5 in 3 Monatsraten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Für die Monate Oktober bis Dezember 2003 gebühren 25 vH der in § 2 für das Studienjahr 2001/2002 festgesetzten Beträge. Die Auszahlung erfolgt abweichend von § 4 Abs. 5 in 3 Monatsraten.
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