vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 59 WG 2001

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.2001

Verweisungen auf andere Bundesgesetze

§ 59

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese Gesetze, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung zu verstehen.