Quoren
§ 8
Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Beschlüsse hat der Rat mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu fassen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)