vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Kuba)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.10.2001

§ 0

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Kuba)

Kurztitel

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Kuba)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 203/2001

Inkrafttretensdatum

16.10.2001

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen

StF: BGBl. III Nr. 203/2001 (NR: GP XXI RV 64 AB 291 S. 36 . BR: AB 6221 S. 668 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. Juli 2001 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 24 Abs. 1 mit 16. Oktober 2001 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Kuba, die im weiteren Vertragsparteien genannt werden, haben in der Absicht, die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten zu verbessern, und die soziale Wiedereingliederung von zu Freiheitsentziehung verurteilten Personen durch Strafverbüßung in deren Heimatstaat zu erleichtern,

folgende Vereinbarung getroffen:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte