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§ 7a KBGG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2024

Sonstige Beratungen

§ 7a.

Im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes können mittels Verordnung gemäß § 7 Abs. 1 weitere Beratungsleistungen für Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft (zB Eltern-, Gesundheits- oder Ernährungsberatung) vorgesehen werden.

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2023

Gesetzesnummer

20001474

Dokumentnummer

NOR40254085