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Artikel 1 Bestimmungen des Straßenverlaufes der B 67a Grazer Ring Straße im Bereich der Stadt Graz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.8.2001

Artikel 1

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 67a Grazer Ring Straße wird im Bereich der Stadt Graz wie folgt bestimmt:

Die B 67a Grazer Ring Straße wird von der Kreuzung St. Peter Hauptstraße/Petrifelderstraße bis zur Kreuzung Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße auf dem Straßenzug “St. Peter Hauptstraße -3. Südgürtel (St. Peter Gürtel - Liebenauer Gürtel) - Liebenauer Hauptstraße - Liebenauer Hauptstraße/

Puntigamer Straße" umgelegt.

Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene Straßenteil der Petrifelderstraße von der Kreuzung St. Peter Hauptstraße/Petrifelderstraße bis zur Kreuzung Petrifelderstraße/Emil-Ertl-Straße (grün/gelb ausgewiesen) als Bundesstraße aufgelassen.

Im Einzelnen ist der Verlauf der umgelegten bzw. aufgelassenen Straßenteile aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Stadt Graz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:10 000 zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2026

Gesetzesnummer

20001470

Dokumentnummer

NOR40021226

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