§ 3
Die Abrechnungen des Barzahlungsverkehrs der Zahlstellen gemäß § 6 Abs. 4 und § 8 Abs. 4 BHG können noch bis zum 28. Februar 2002 in Schilling erfolgen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 3
Die Abrechnungen des Barzahlungsverkehrs der Zahlstellen gemäß § 6 Abs. 4 und § 8 Abs. 4 BHG können noch bis zum 28. Februar 2002 in Schilling erfolgen.
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