Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 39 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden (Schweiz, Liechtenstein)
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01.7.2001 bis 30.06.2017 (BGBl. III Nr. 78/2017)
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