Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 ADR – Beförderung von Gärungsessig und Essigsäure in Lebensmittelqualität mit Essigsäure in Konzentrationen bis 25%
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09.6.2001 bis 31.12.2005 (BGBl. III Nr. 115/2001)
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