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§ 17 BB-GmbH-Gesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.4.2001

Verweisungen

§ 17

Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, sofern nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird.