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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2001

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 81 Bleiburger Straße wird im Bereich der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 12,070, umfährt die Ortschaft Sankt Michael ob Bleiburg im Süden und bindet bei km 14,600 wieder in den Bestand ein.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachse erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Erlass

Zl. 817.081/5-VI/B/5/98 vom 29. Jänner 1999 genehmigten Einreichprojektes. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 817.081/5-III/6/00 vom 4. Jänner 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2026

Gesetzesnummer

20001164

Dokumentnummer

NOR40016317

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