Artikel 8
Anträge früherer sowjetischer und ukrainischer oder heutiger ukrainischer Staatsbürger außerhalb des Abkommens
Dieses Abkommen berührt nicht die Möglichkeit früherer sowjetischer und ukrainischer oder heutiger ukrainischer Staatsbürger, die nicht unter dieses Abkommen fallen, Anträge direkt an den Fonds zu richten.
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