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Artikel 16 Soziale Sicherheit – Durchführung (Türkei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2000

ABSCHNITT V

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 16

Artikel 16

Geltungsdauer

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt so lange wie das Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Ankara, am 15. November 2000, in zwei Urschriften in deutscher und türkischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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