§ 0
Ermittlung des Einkommens von Sportlern
Kurztitel
Ermittlung des Einkommens von Sportlern
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
30.12.2000
Beachte
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Ermittlung des Einkommens von Sportlern
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2 und 33 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet:
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