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§ 1 K-SVFG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.1.2015

1. Abschnitt

Allgemeines Geltungsbereich

§ 1

Dieses Bundesgesetz regelt die Leistung von Zuschüssen zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung der im Inland pflichtversicherten selbstständig erwerbstätigen Künstlerinnen/Künstler und von sonstigen Beihilfen an Künstlerinnen/Künstler.